TTV NÜSTENBACH 1950 e.V.Sport und Vereinsleben in Mosbach-Nüstenbach
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Ehrenordnung

Originalwortlaut der Ehrenordnung des TTV 1950 Nüstenbach e.V.

EHRENORDNUNG

Ehrenordnung des TTV 1950 Nüstenbach e.V.

(1)

Geburtstage

Folgenden Mitgliedern wird zum Geburtstag gratuliert:

(a) aktive Spieler mit einer aktiven Spielzeit von mindestens 10 Jahren ab 50. Geburtstag zu jedem runden Geburtstag, ab 70. Geburtstag alle 5 Jahre. ,

(b) passiven Mitgliedern ab 70 Jahren zu jedem weiteren runden, Geburtstag alle 5 Jahre.

(c) aktiven Vorstandsmitgliedern ab 50 Jahren zu jedem weiteren runden Geburtstag

(2)

Hochzeiten

Die Mannschaft gratuliert dem aktiven Mannschaftsmitglied

Nach Vorstandsbeschluss kann einem aktiven und ehemaligen Vorstandsmitglied sowie aktiven Spielern/Spielerinnen zur Goldenen und Diamantenen Hochzeit gratuliert werden.

(3)

Todesfall

Im Todesfall von

(a) Ehrenmitgliedern: Kranzniederlegung

(b) aktiven oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern: Kranzniederlegung

(c) ehemaligen aktiven Spielern, die mindestens 25 Jahre aktiv tätig waren: Kranz-niederlegung

(d) aktiven Mannschaftsspielern, die seit mindestens 10 Jahren aktiv sind: Kranz-niederlegung

(e) sämtlichen sonstigen Mitgliedern, die mindestens 20 Jahre Mitglied waren: Blumengebinde

(4)

Mitgliederehrungen

(a) aktive Mitglieder ab 15 Jahre alle 5 Jahre: Ehrenurkunde

(b) passive Mitglieder ab 25 Jahre: Ehrenurkunde 40 Jahre: Ehrenurkunde ab 40 Jahre alle 10 Jahre: Ehrenurkunde

Nach Vorstandsbeschluss kann bei Ehrungen ein Präsent überreicht werden.

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